17. Oktober 2016 (aktualisiert am 11. Juli 2023) Erstellt von Jennifer Schmitz Online Telefonnummer
Die Internettelefonie, auch Voice Over IP oder kurz: VoIP genannt, ist momentan in aller Munde. Nicht zuletzt durch die ISDN Abschaltung beschäftigen sich jetzt viele Unternehmen und auch Privatleute mit der Umstellung auf VoIP. Natürlich entstehen bei dem Übergang auf einen neuen Telefoniestandard viele Fragen. Eine dieser Fragen, die uns ständig erreicht, ist: „Was ist überhaupt eine VoIP Rufnummer?“ und: „Bin ich damit auch von >normalen Anschlüssen< erreichbar?“.
Die Causa „VoIP Rufnummer“ ist gar kein so großes Geheimnis, wie manch einer denken mag. Denn: Die IP-Rufnummern, die Sie z.B. bei fonial oder einem anderen VoIP Anbieter erhalten, sind „echte Rufnummern“. Echt insofern, als dass es sich dabei um reale Rufnummern handelt, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugeteilt werden und sich nicht von Rufnummern unterscheiden, die Sie beispielsweise bei einem Vertrag auf ISDN- oder Analog-Basis bekommen.
Internet-Rufnummern sind also ganz normale Rufnummern, wie wir sie von je her kennen. Und doch möchten wir noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringen und ein bisschen über die Herkunft und Vergabe von Rufnummern erklären.
Vermutlich sind Sie schon bereits mit einer VoIP Rufnummer unterwegs. Die ISDN-Abschaltung ist nahezu abgeschlossen, insbesondere im Privatkundenumfeld sind Telefon-Verträge bereits seit langer Zeit auf VoIP-Basis. Wenn Sie also nicht noch einen jahrzehntealten Vertrag mit Ihrem Telefon-Anbieter haben, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie bereits seit längerer Zeit über Ihre Internetleitung telefonieren und den Unterschied im Alltag überhaupt nicht gemerkt haben.
Warum gibt es so etwas wie Rufnummern und welche Aufgabe hat eine Rufnummer überhaupt? Eine Rufnummer dient der Adressierung eines Netzzugangs zum öffentlichen Telefonnetz. Es ist im Grunde die Adresse Ihres Telefonanschlusses, über den Sie von anderen Teilnehmern erreicht werden können. Für diese Adressierung wurde Deutschland in 5200 Ortsnetze eingeteilt, welchen zwei- bis fünfstellige, so genannte „Ortsnetzkennzahlen“, zugeordnet wurden. Die Ortsnetzkennzahl ist allgemein besser bekannt als „Vorwahl“ und lässt Rückschlüsse auf den geografischen Sitz des Teilnehmers zu.
Da eine Rufnummer, die für die Internettelefonie genutzt wird, sich nicht von einer herkömmlichen Rufnummer unterscheidet, stehen auch hier Rufnummern aus jedem Ortsnetz Deutschlands zur Verfügung. Trotz dem ein VoIP Anschluss ortsunabhängig genutzt werden kann, muss eine Zuordnung zu einem Ortsnetz passieren. Wie bereits erwähnt, lassen Vorwahlen einen Rückschluss auf die geographische Lage des Teilnehmers zu. Gemäß den Vorschriften der BNetzA, dürfen Sie nur Rufnummern aus dem Ortsnetz erhalten, in welchen Ihr Unternehmen einen Firmensitz hat oder, bei Privatpersonen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Aus diesem Grunde müssen Sie Ihrem Telefonie- oder VoIP Anbieter bei der Bestellung von Rufnummern bescheinigen, dass Sie in dem Ort ansässig sind, aus dem Sie Rufnummern erhalten möchten. Im Business-Bereich, so auch bei fonial, werden daher meist offizielle Dokumente, wie z.B. ein Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder auch eine aktuelle Rechnung des alten Telefonanbieters, angefordert.
Diese Vorschriften müssen durch die Anbieter unbedingt eingehalten werden, denn die BNetzA ist in der Lage, die Rufnummernzuteilung auf Richtigkeit zu überprüfen. Stellt diese fest, dass eine Ortsnetzrufnummer unberechtigt bzw. fälschlich vergeben wurde, so entfällt das Nutzungsrecht des Kunden an der Rufnummer.
Die Zuteilung von Rufnummern erfolgt in Deutschland in einem zweistufigen Verfahren. Telekommunikationsanbietern werden Rufnummern durch die BNetzA zugeteilt. Diese teilen dann ihren Kunden Rufnummern in Form von Einzelrufnummern oder Rufnummernblöcken zu. Im Fachjargon wird dies als „abgeleitete Zuteilung“ bezeichnet.
Bei fonial erhalten Sie Ihre Telefonnummer online. Im fonial Kundenkonto werden Sie durch ein Online-Bestellformular geleitet, in das Sie Angaben zum gewünschten Ortsnetz, zur gewünschten Rufnummernanzahl usw. eintragen müssen. Lösen Sie die Bestellung mit korrekten Eingaben aus und stellen fonial die erforderlichen Dokumente zur Verfügung, so erhalten Sie nach kurzer Zeit Ihre Rufnummern aus Ihrem Ortsnetz.
Rufnummern sind eine begrenzte Ressource und so ist die Menge an Rufnummern, die einem Kunden zugeteilt werden darf, begrenzt und hängt von der Art des Netzzugangs ab. Dies hat die BNetzA in der Verfügung 25/2006 „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“, in Abschnitt 4.3.2, geregelt.
Aufgrund der Limitation der Rufnummern, bestehen verbindliche Regelungen zur Länge einer neu zuzuteilenden Rufnummer – im Fachjargon auch „Stelligkeit“ genannt. Seit Juli 2011 müssen Telekommunikationsanbieter elfstellige Rufnummern zuteilen. Die Stelligkeit der Rufnummer berechnet sich dabei ohne die Länderkennziffer (in Deutschland die 49 bei Anrufen aus dem Ausland) und ohne die vorgestellte „0“. In den Ortsnetzen mit zweistelliger Vorwahl - also München ((0)89), Hamburg ((0)40), Berlin ((0)30) und Frankfurt ((0)69) - werden die Rufnummern hingegen zehnstellig verteilt. Wird die Rufnummer unrechtmäßig verkürzt, so behält sich die BNetzA vor, die Rufnummer abzuschalten. Der Kunde hat in einem solchen Fall keine rechtmäßigen Nutzungsrechte an der Rufnummer erworben. Der Erwerb einer kürzeren Rufnummer ist also nicht möglich.