06. März 2015 (aktualisiert am 10. Juli 2023) Erstellt von Wolfram Lüders Cloud Telefonanlage
Im Mobilfunkbereich ist sie bereits seit längerem Standard: die so genannte „Allnet-Flatrate“, also die Möglichkeit, ins deutsche Festnetz und sämtliche deutschen Mobilfunknetze „unbegrenzt“ (in der Regel gibt es eine Begrenzung, die jedoch von den meisten Nutzern niemals erreicht wird; näheres hierzu findet sich in den AGB des Anbieters) zu telefonieren. Diese Option, die für Vieltelefonierer ideal ist, gibt es auch bei Telefonanlagen. Aufgrund ihrer dauerhaft fixen und daher planbaren Grundgebühren ist sie unter ökonomischen Gesichtspunkten in vielen Fällen eine sinnvolle Sache. Allerdings gibt es dabei ein paar Dinge zu beachten.
In der Regel beschränkt sich eine Allnet-Flatrate auf das deutsche Festnetz und deutsche Mobilfunknetze. Es gibt aber auch Flatrates, die auch das europäische Ausland umfassen, wobei sich wiederum manche nur auf das Festnetz beschränken, während andere auch Mobilfunk beinhalten. Sonder- und Mehrwertdienstenummern sind in einer Flatrate üblicherweise nicht inkludiert. Ebenfalls ist zu beachten, dass auch eine Flatrate kein unbegrenztes Telefonieren ermöglicht, sondern auf ein gewisses (aber sehr hohes) Volumen beschränkt ist (man beachte die AGB des Anbieters).
Viele Anbieter unterscheiden bei ihren Telefonanlagen zwischen einem Einsteigerprodukt, das zumeist keine Grundgebühren kostet, dafür jedoch auch nur eingeschränkte Funktionen aufweist, sowie einem Premium-Produkt, das gegen ein entsprechendes Grundentgelt alle Leistungen beinhaltet. Eine Allnet-Flatrate ist als Zusatzoption bei nahezu jedem Anbieter kostenpflichtig hinzubuchbar. Allerdings bieten manche Anbieter die Allnet-Option nur im Rahmen ihres Premiumdienstes an, während sie bei anderen bereits in der Einsteigeroption verfügbar ist (wenn auch mitunter zu einem anderen Preis).
Außerdem kann eine Allnet-Flatrate bei manchen Anbietern bereits ab der ersten Rufnummer gebucht werden, während andere die Nutzung von beispielsweise drei aktiven Rufnummern voraussetzen. Die Flatrate wird dann pro Rufnummer berechnet und auf alle Rufnummern angewandt. Es kann also nicht entschieden werden, nur eine Rufnummer mit einer Flatrate auszustatten.
Manche Anbieter verpflichten den Kunden bei Abschluss einer Flatrate zu einer Mindestvertragslaufzeit (z.B. 6 Monate), die dann monatlich kündbar ist.
Weiterleitungen sind normalerweise keine Bestandteile einer Flatrate und kosten daher extra. Manchmal gibt es die Möglichkeit, bei Abschluss einer Flatrate Telefonanlagen-Hardware ermäßigt zu erhalten.
Eine Flatrate für Telefonanlagen ist oftmals eine sinnvolle Investition für Unternehmen, sofern diese das Telefonieverhalten ihrer Mitarbeiter gut kennen. Oder aber für diejenigen, die einfach sicher sein wollen, dass in ihrem Telefoniepaket bereits alles beinhaltet ist.