29. Juli 2016 (aktualisiert am 12. Mai 2021) Erstellt von Jennifer Schmitz Technik
Im letzten Jahr beschloss die Bundesregierung das Ende des Routerzwangs. Internetprovider, die Kunden einen Router vorschreiben, dürfen dies ab 01. August nicht mehr tun und müssen die Zugangsdaten herausgeben, die für den Betrieb eines alternativen Routers vonnöten sind.
Besonders bei Kabelanbietern wurde der Routerzwang oft praktiziert, mit der Begründung, dies sei für einen sicheren und einwandfreien Betrieb des Kabelnetzes notwendig. Ab 1. August ist das anders. Kunden können sich frei für einen Router Ihrer Wahl entscheiden, solange dieser den technischen Voraussetzungen für das entsprechende Netz entspricht. Hier kann ein Anruf beim Internetanbieter etwaige Unsicherheiten bei der Routerwahl ausräumen. Die Zugangsdaten für die Einwahl in das Netz, die für den Betrieb des Routers notwendig sind, erhält der Kunde ab sofort beim Provider. Diese müssen kostenlos und unaufgefordert vom Internetprovider zur Verfügung gestellt werden.
Das gilt jedoch nicht für alle Kunden. Laut §11 Absatz 3 des Entwurfs für das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, muss der Provider „(...)Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste (...) dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung (...) stellen.“ Betrachtet man die Formulierung „bei Vertragsabschluss“, so bedeutet dies, dass nur Neukunden von diesem Recht Gebrauch machen können. Tatsächlich knüpfen einige Provider die Herausgabe der Daten an den Abschluss eines neuen Vertrages. Bestandskunden werden teilweise aufgefordert, einen Neuabschluss oder eine Vertragsverlängerung zu tätigen, um die Daten zu erhalten. Wie es sich in Zukunft verhalten wird und ob die Anbieter tatsächlich unaufgefordert die Zugangsdaten bereitstellen, bleibt fraglich. Weiterhin fraglich bleibt, ob die neue Routerfreiheit nur für Privatkunden gilt oder ob diese auch bei Geschäftskundenanschlüssen Anwendung findet.
Eins bleibt jedoch sicher: Wird ein eigener Router genutzt, ist der Support bei den Internetanbietern begrenzt. Man muss selbst schauen, wo ein eventueller Fehler herkommt und den Zuständigen identifizieren. Gibt es ein Problem mit der Hardware, so muss meist der Hersteller direkt kontaktiert werden. Der Kunde hat also unter Umständen einen Mehraufwand durch das Ende des Routerzwangs. Warum ist dies also gewünscht?
Viele Nutzer bemängelten an den obligatorischen Routern des Anbieters, dass einige nicht den gewünschten Funktions- oder Sicherheitsumfang vorweisen konnten. Außerdem wurden teilweise Sicherheits-Updates der Hersteller erst nach einer längeren Zeitspanne eingespielt. Mit Sicherheitslücken musste also unter Umständen, trotz eines verfügbaren Fixes, deutlich länger gelebt werden, als notwendig. Außerdem ist eine freie Routerwahl ein Schritt in die richtige Richtung in Bezug auf die Netzneutralität: Hat der Provider keine Hoheit mehr über den Router, so fällt es schwerer, andere Dienste zu bevorzugen oder herunterzustufen.
In den meisten Fällen werden die Kunden beim Intenernetanbieter anrufen müssen, um den Router dort anzumelden. In Falle von Unitymedia wird nach der MAC-Adresse und der Seriennummer gefragt, sodass dies dem Kunden zugeordnet werden kann. Bei Vodafone/ Kabel-Deutschland soll ein Anruf nicht nötig sein. Hier soll die Anmeldung über den Browser funktionieren.
Fazit: Ob Sie einen eigenen Router kaufen, aber auch die Verantwortung dafür tragen oder ob Sie weiterhin mit dem zur Verfügung gestellten Modell Ihres Anbieters arbeiten und dafür weniger Aufwand haben – das bleibt Ihnen selbst überlassen. Aber genau das ist ja das Schöne am Ende des Routerzwangs.