14. Juni 2018 (aktualisiert am 12. Mai 2021) Erstellt von Melanie Heß Künstliche Intelligenz
Seit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist hat sie bereits viel Aufsehen erregt, nach über zwei Wochen voller Schlagzeilen sind viele das Thema auch schon leid. An manchen Stellen scheint die Theorie der Verordnung an praktischen Abläufen vorbeizulaufen. Und jetzt soll sie auch noch der Weiterentwicklung und Verwendung von Künstlicher Intelligenz im Weg stehen. Wieder andere behaupten die DSGVO würde den digitalen Wandel voranbringen. Was stimmt denn nun?
Künstliche Intelligenz basiert größtenteils auf der Analyse von Massendaten durch Algorithmen. Die genauen Vorgänge sind teilweise aber sogar für Programmierer nicht einsehbar, man nennt das dann „Blackbox-Verfahren“. Hierbei kollidiert die Technik bereits an mehreren Stellen mit Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Besonders den Anforderungen zu Transparenz kann Künstliche Intelligenz in den Fällen nicht gerecht werden, in denen Experten nicht nachvollziehen können, wie eine Entscheidung zustande gekommen ist. Aber auch beim Thema Big-Data-Analyse gibt es Probleme, wurde doch die Datenminimierung von der DSGVO angeordnet. Gegenüber Handelsblatt äußert sich Bitkom Präsident Achim Berg folgendermaßen zu dem Thema:
„KI ohne Daten ist wie ein Schwimmbad ohne Wasser. […] Bislang haben wir keine wirklich funktionierende Balance zwischen dem Schutz von Privatsphäre und der Nutzung von Daten gefunden.“
Außerdem verbietet die DSGVO Diskriminierung. Die von Künstlicher Intelligenz verarbeiteten Daten können aber Vorurteile nicht zu 100% ausschließen, z.B. im Fall von Bilderkennung. Es scheint demnach so als müssten DSGVO und KI noch in Einklang miteinander gebracht werden.
Es gibt allerdings nicht nur negative Meinungen zu den Auswirkungen der DSGVO auf Künstliche Intelligenz. Einige sehen sogar die Chance, dass europäische Unternehmen erfolgreich mit der Vereinbarung von DSGVO mit KI sein werden und so sogar Vorreiter auf diesem Gebiet sein könnten. Die Verordnung bietet die Möglichkeit oder fordert sogar eine angemessene Auseinandersetzung zum Umgang mit Daten. Und die scheint sowieso längst überfällig. Abgesehen davon bietet Künstliche Intelligenz viele Vorteile vor allem in der Medizin und anderen Wissenschaften. Die Daten die dafür in Anspruch genommen werden sind allerdings von anderer Qualität als die, die z.B. für das Schalten von Werbeanzeigen genutzt werden. Daten können nicht pauschalisiert werden. Jetzt muss ein Mittelweg gefunden werden. Das Sammeln und Auswerten von Daten ist für Künstliche Intelligenz notwendig, auf der anderen Seite sollen Daten auch nicht missbraucht werden. Es wird schon an Technologien gearbeitet, die die von KI verwendeten Daten privatisieren soll.
Ein Entgegenkommen der Datenschutz-Grundverordnung ist gar nicht unrealistisch. Erstmal müssen allerdings Nachteile oder Probleme herausgearbeitet werden, um für diese eine Lösung zu finden. Dafür will sich die Regierung Zeit lassen. Für 2020 ist eine Evaluierung der DSGVO angesetzt. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass das Entwickeln von Innovationen – egal ob in Form von KI oder in anderer Form – behindert wird, könnten Abänderungen der Verordnung diskutiert werden. Im Moment sollen die Auswirkungen der DSGVO aber erst einmal „wirken“ und der Umgang damit erlernt werden, denn eine derartige Umstellung erfordert Zeit.