29. Juni 2022 (aktualisiert am 18. Juli 2024) Erstellt von Niklas Eckert
Im Bereich der Telekommunikation beschreibt die nomadische Nutzung die ortsunabhängige Nutzung von Rufnummern. Das heißt, theoretisch können diese weltweit genutzt werden. Somit können die Kunden auch über mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones mit ihrer Festnetz-Rufnummer kommunizieren. Das einzige Erfordernis besteht darin, dass ihr Endgerät währenddessen mit dem Internet verbunden ist.
In der Praxis ist somit eine flexible Kommunikation mit den Rufnummern möglich. Die nomadische Nutzung bietet sich somit zum Beispiel für Unternehmen ohne ein festes Büro an, wie es unter anderem bei Startups oftmals der Fall ist. Durch die Möglichkeiten der nomadischen Nutzung können die Mitarbeiter trotzdem über dieselbe Ortsvorwahl telefonieren, unabhängig davon, wo sie sich aktuell aufhalten.
Grundsätzlich ist die rechtliche Seite der nomadischen Nutzung etwas zweischneidig. Die Nummern dürfen zwar nomadisch genutzt werden, jedoch sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern zu beachten. Die Zuweisung einer entsprechenden geografischen Nummer ist lediglich dann möglich, wenn der spätere Nutzer seinen Sitz in dem jeweiligen Ortsnetzbereich hat. Das gilt es im Vorfeld nachzuweisen, zum Beispiel durch die Kopie der Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug.
Die nomadische Nutzung bietet nicht nur geschäftlichen, sondern auch privaten Nutzern eine erhöhte Flexibilität. So können private Nutzer auch während des Urlaubs auf ihre Festnetznummer zugreifen. Für Business-Nutzer besteht zum Beispiel die Möglichkeit, während Dienstreisen oder im Home Office über ihre geschäftliche Nummer erreichbar zu sein.
Ja nach Anbieter kann es Einschränkungen bei der nomadischen Nutzung geben. So funktioniert sie beispielsweise bei der IP-Telefonie nur, wenn auch das Smartphone mit dem Internet verbunden ist.
Ein weiterer Nachteil beziheungsweise gar Risiko der nomadischen Nutzung besteht in dem sogenannten "Röchelruf". Wenn beispielsweise auf Reisen ein Notruf über die Festnetz-Nummer getätigt werden muss, der Anrufende jedoch nicht mehr in der Lage ist, seinen tatsächlichen Standort mitzuteilen, so rücken die Einsatzkräfte womöglich vergebens aus. In diesem Fall wird der Notruf nämlich an den Standort weitergeleitet, der der ursprünglich angegebenen Adresse am nächsten ist.