01. Dezember 2021 (aktualisiert am 27. November 2023)      Erstellt von Niklas Eckert      Lesenswert

TKG-Novelle 2021: Fluch und Segen - aber für wen?

Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Telekommunikationsgesetz (TKG)-Novelle in Kraft getreten und hat zahlreiche Änderungen zur Folge. In erster Linie soll sie die Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf Internet-, Fernseh-, Festnetz und Mobilfunkverträge stärken.

Die Änderungen innerhalb des Telekommunikationsgesetzes wurden bereits im Mai 2021 durch den Bundesrat verabschiedet. Seit dem 1. Dezember sind diese nun gültig und verbessern die Rechte der Verbraucher in verschiedenen Bereichen der Telekommunikation. Gleichzeitig werden die Gesetzesänderungen das Geschäft der Anbieter direkt beeinflussen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst. 

Vertragszusammenfassung

Anbieter sind künftig dazu verpflichtet, Verbrauchern eine Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Informationen (Kontaktdaten, Gebühren, Leistungen, Laufzeit) in Textform zukommen zu lassen, bevor der Vertrag abgeschlossen werden kann.

Sollte das nicht möglich sein, wie zum Beispiel bei einem telefonischen Vertragsschluss, so ist die Zusammenfassung unmittelbar im Anschluss nachzureichen. Solange der Verbraucher diese nicht schriftlich bestätigt, ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Monatliche Kündigungsfristen und jährliche Tarif-Information

Weiterhin gilt, dass Verträge für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden können. Neu ist, dass diese Verträge sich nach Ablauf der 24 Monate nicht automatisch um einen weiteren langen Zeitraum verlängern. Stattdessen hat der Verbraucher die Möglichkeit, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag herauszukommen.

Häufig werden Kunden nicht über neue oder sich ändernde Tarife informiert und bleiben somit in ihren bisherigen Tarifen mit meist schlechteren Konditionen. Die Anbieter sind durch die TKG-Novelle einmal jährlich dazu verpflichtet, den Kunden über den für ihn optimalen Tarif zu informieren.

Kündigung und Minderung 

Ebenso erhält der Verbraucher mehr Möglichkeiten auf unzureichende Breitband-Leistungen des Anbieters zu reagieren. Wenn der Anbieter nicht in Lage ist die versprochene Bandbreite zur Verfügung zu stellen, kann der Verbraucher kündigen oder Die Zahlungen je nach Einschränkung mindern. Die Einschränkungen müssen vom Verbraucher selbst nachgewiesen werden.

Im Falle eines Umzugs des Verbrauchers kann dieser den Vertrag ebenfalls mit einmonatiger Frist kündigen, sofern der bisherige Anbieter seine Leistung dort nicht anbietet.

Entschädigung im Störungsfall  

Bei einer Störung des Telefon- oder Internetanschlusses muss der Verbraucher spätestens am zweiten Tag vom Anbieter informiert werden. Ab dem dritten Tag steht dem Verbraucher eine Entschädigung von 10% des monatlichen Monatsentgelts, aber mindestens 5 Euro zu.

Folgen für die Anbieter

Viele Tarife mit hohen Rückvergütungen (Cashback) und Sonderrabatten rechnen sich für die Anbieter erst über einen längeren Zeitraum, in welchem der Kunde nicht abwandert. Der Verbraucher erhält nun einfachere Kündigungsmöglichkeiten, was die Gefahr birgt, dass Anbieter ihre Tarife generell unattraktiver gestalten.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kunden, die auf eine Kostenminderung aufgrund von langsameren Verbindungsgeschwindigkeiten bestehen, einseitig vom Anbieter gekündigt werden und dieser sie auch künftig an dem jeweiligen Standort nicht mehr versorgen möchte. Oftmals finden sich die Gründe für die Performance-Einbußen in längeren Leitungswegen oder auch veralteten Hausinstallationen, worauf Internetanbieter nur begrenzt Einfluss haben. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass das lokale Angebot zurückgeht und der Verbraucher letztlich weniger Auswahl bei der Versorgung hat.

Der Grund für das Versäumnis von Installationsterminen im Rahmen eines Neuanschlusses liegt häufig darin, dass der Techniker am Schaltungstag eine hohe Anzahl an Kundeneinsätzen hat. Das Recht auf Entschädigung in diesem Fall kann dazu führen, dass Anbieter die Termine künftig deutlich weniger eng eintakten, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Für den Verbraucher bedeutet das, dass er gegebenenfalls länger auf die Installation seines Anschlusses warten muss.

Fazit

Auf der einen Seite erhalten Verbraucher also neue, weitergehende Rechte und Möglichkeiten, ihre Verträge flexibel und kostengünstig zu wechseln, sowie Entschädigungen und Minderungen bei Nicht-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass besonders preisgünstige Angebote vom Markt verschwinden und die Preise insgesamt sogar steigen könnten, da Internetanbieter ein höheres Risiko an Belastungen durch Entschädigungszahlungen oder Preisminderungen in ihre Tarifangebote einpreisen müssen.