LEISTUNGSBESCHREIBUNG.

Leistungsbeschreibung.

1. Definition

Diese Leistungsbeschreibung findet Anwendung auf alle Telekommunikationsleistungen, die die fonial GmbH („fonial“) während der jeweiligen Vertragslaufzeit für den Kunden erbringt. Die Leistungsbeschreibung erklärt den Leistungsumfang der fonial Cloud Telefonanlage und beschreibt zudem die Voraussetzungen zur Nutzung der beschriebenen Dienste.

Mit Hilfe der fonial Cloud Telefonanlage erhält der Kunde die Möglichkeit, IP-Telefonie über IP-Telefone, über Headsets mit einem PC oder Laptop (oder Mikrofon und Lautsprecher des PC oder Laptop) über Smartphones oder Analog-Telefon-Adapter („ATA“) in Verbindung mit einem konventionellen Telefonendgerät vorzunehmen.

Mit dem fonial Cloud Telefonanlagen-Account wird eine Sprachanbindung für abgehende und ankommende nationale und internationale Sprach- und ggf. Faxverbindungen über einen separat zu beauftragenden Internetzugang realisiert, ohne dass es einer zusätzlichen Sprachanbindung bedarf.

fonial sorgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der angebotenen Dienste. fonial kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität - insbesondere die Vermeidung von schwerwiegenden Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten - dies erfordern.

2. Leistungen

Dem Kunden werden die im Anhang zu dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsmerkmale bereitgestellt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass dem Kunden die aufgeführten Leistungsmerkmale nur unter der Voraussetzung zur Verfügung stehen, dass selbige auch von dem jeweiligen VoIP-Endgerät des Kunden unterstützt werden.

3. Technische Parameter

Der fonial Cloud Telefonanlage liegen die folgenden technischen Parameter zugrunde. Diese sind seitens des Kunden bei der Planung seiner Infrastruktur zu berücksichtigen. Die Sprachverbindungen benötigen pro Sprachkanal in Abhängigkeit des Protokoll-Overheads und der Codecs verschiedene Bruttobandbreiten. Bei der durch den Kunden durchzuführenden Bandbreitenplanung ist pro Standort zu identifizieren, wie viele parallele Sprach- und Videokanäle bei ggfs. gleichzeitiger Nutzung des Anschlusses als Datentransportweg für andere Applikationen realisiert werden sollen.

Übertragungsprotokoll im AccessSIP RFC 3261
Codierungsverfahren des SprachkanalsG.711 und G.722
Bruttobandbreite (IP) je Sprachkanal100 kBit/s (Verwendung der 64-kbit/s Codierungsvarianten inkl. IP- und Signalisierungsprotokoll-Overhead.)
Bruttobandbreite (IP) je Faxübertragung gemäß T.38 (G3)14,4 kBit/s
Codierungsverfahren des VideokanalsH.263, H.263+, H.264
Bruttobandbreite (IP) je Videokanal

variable Bitrate bis zu 920 kBit/s

4. Einschränkungen

Die VoIP-Technologie unterstützt nicht alle Funktionen und Dienste der klassischen Sprachtelefonie (ISDN- oder Analog-Anschluss). Eine vollständige Kompatibilität mit ISDN- oder Analoganschlüssen weltweit wird durch fonial nicht ge-schuldet. Daher sollten ein oder mehrere lokale ISDN-Basisanschlüsse am Standort verbleiben, wenn z.B. eine der folgen-den Funktionen gewünscht wird:

  • Notruffunktion bei Ausfall der IP-Komponenten,
  • Anschaltung von ISDN-Geräten wie z.B. ISDN-PC-Karten,
  • Point-of-Service-Terminals (z.B. EC-Cash), Alarmanlagen und Brandmeldern,
  • Betrieb von anderen Endgeräten als analogen Telefonen oder Faxgeräten wie z.B. Türöffnern und Modems (dies ist mit einem ATA von fonial nicht vorgesehen).

5. VoIP-Endgeräte

5.1 Über den fonial Onlineshop kann der Kunde VoIP-Endgeräte verschiedener Hersteller kaufen, die seitens fonial auf ihre Kompatibilität mit der fonial Cloud-Telefonanlage getestet wurden. Zur Funktionalität der fonial Telekommunikationsdienste bei der Verwendung der nicht durch fonial getesteten und empfohlenen Endgeräte kann fonial keine Aussage treffen.

5.2 Verwendet der Kunde eigene SIP-fähige Endgeräte, hat er darauf zu achten, dass diese Geräte keinen störenden Einfluss auf die fonial Infrastruktur haben. Für die Einbindung der kundeneigenen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.

5.3 Analog Adapter

Neben IP-Telefonen kann der Kunde über den fonial Onlineshop auch Analog Telefon Adapter („ATA“) beziehen. Die im fonial Onlineshop erhältlichen Modelle haben zwei a/b-Anschlüsse zum Betrieb von maximal zwei standardkonformen analogen Telefonen oder Faxgeräten. Analoge Telefone oder Faxgeräte werden durch fonial weder verkauft noch von der fonial Cloud Telefonanlage unterstützt

5.4 Unterstützung von analogen Faxgeräten

Da zur Übermittlung von Faxnachrichten ein historisch gewachsenes Protokoll genutzt wird, gibt es in der Praxis diverse Protokollabweichungen zum T.30-Standard, so dass einige marktgängige Faxgeräte in Kombinationen mit einigen Ziel-Faxgeräten den Fax-Standard T.30 nicht einhalten. Sollte ein Faxgerät zum Einsatz kommen, das nicht hinreichend kompa-tibel zu T.30 ist, wird die Installation eines herkömmlichen ISDN- oder analogen Anschlusses empfohlen.

5.5 Sonstiges

Die einzelnen Leistungsmerkmale der verschiedenen Endgeräte und des Analog Adapters sind der jeweiligen Herstellerbe-schreibung zu entnehmen. fonial weist darauf hin, dass alle angegebenen Eigenschaften sich aufgrund der ständigen Wei-terentwicklung der Produkte durch den jeweiligen Hersteller ohne besondere Ankündigung ändern können. Abweichun-gen von den Abbildungen, einschließlich der Farbe, sind möglich. Zudem ist zu beachten, dass der durch den Hersteller angegebene Leistungsumfang vom Leistungsumfang von der fonial Cloud Telefonanlage abweichen kann; entscheidend sind die in dieser Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsmerkmale.

6. Verwaltung über das Kundenkonto

6.1 Die Administration der fonial Cloud Telefonanlage nimmt der Kunde über sein Kundenkonto vor. Benötigt wird lediglich ein PC mit Internetbrowser. Der Anwender hat entweder ein Administratoren- oder Mitarbeiterprofil. Die Zugriffsberechtigung und Zuordnung des Profils erfolgt über eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Login erfolgt über die fonial Webseite.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Konfigurations- und Administrationsaufgaben selbst durchzuführen; Einzelheiten hierzu sind der Support-Sektion, welche dem Kunden auf der fonial Webseite sowie in seinem jeweiligen Kundenkonto bereit gestellt wird, zu entnehmen.

6.3 Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, Einrichtungspakete über den fonial Onlineshop oder über sein jeweiliges Kundenkonto zu buchen.

6.4.  fonial übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit der fonial Webseite sowie der Kundenkonten.

7. Installation

7.1 Allgemein

Die Einrichtung der Cloud Telefonanlage wird vom Kunden selbst vorgenommen. Auf das Online-Hilfe Portal wird verwiesen. Gegen ein einmaliges Entgelt, bietet fonial Einrichtungspakete (der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung im Bestellprozess) an, die über den fonial Onlineshop oder das jeweilige Kundenkonto gebucht werden können. Sofern der Kunde ein Einrichtungspaket bucht, erfolgt die gewünschte Konfiguration durch fonial auf Grundlage der seitens des Kunden bereitgestellten Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind. fonial weist darauf hin, dass es durch die Bereitstellung von fehlerhaften Daten durch den Kunden zu Fehlkonfigurationen kommen kann, die fonial nicht zu vertreten hat.

7.2 Betriebsfähigkeit/Beginn der Berechnung

Die Betriebsfähigkeit ist gegeben, sobald dem Kunden die von ihm bestellten neuen oder die sei-tens des Kunden zu fonial portierten Rufnummern in das Kundenkonto eingespielt und vom Kunden in Verbindung mit der Cloud-Telefonanlage genutzt werden können. Ab Herstellung der Betriebsfähigkeit ist fonial berechtigt, die vertraglichen vereinbarten Entgelte zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsfähigkeit aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Um-standes beeinträchtigt wird.

7.3 Bereitstellungstermine/Lieferfristen

fonial wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Bereitstellungstermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese dem Kunden schriftlich als solche bestätigt wurden. Als verbindliche vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bei einem von fonial nicht zu vertretenden vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.

8. Verbindungen

8.1 Die hergestellten Verbindungen dienen der Übermittlung von Sprache und DTMF-Tönen. Es werden VoIP-Sprachverbindungen gemäß RFC 3261 und weiterer Vorgaben aufgebaut. Unzulässig sind Anwendungen, bei denen ein Aufbau der Sprachdaten-Session von vornherein nicht gewünscht bzw. von der Anwendung tech­nisch verhindert wird.

8.2 Die SIP-Signalisierung des Verbindungsaufbaus dient ausschließlich zur Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Einrichtungen der VoIP-Infrastruktur der fonial und darf nicht anderweitig genutzt werden. Ein Verbindungsaufbau, der unter Einsatz Software- oder Hardware-basierter Lösungen automatisiert und zeitgleich betrieben wird (so genannte Power Dialer), ist ausdrücklich nicht gestattet.

9. Systemanforderungen, Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Kunden

9.1 Die dauerhafte Sicherstellung der im Folgenden beschriebenen Systemanforderungen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und stellt eine vertragliche Mitwirkungspflicht dar. Entsteht durch Nichterfüllung der Systemanforderungen ein erhöhter Aufwand, ist fonial berechtigt, diesen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9.2 Systemvoraussetzungen Internet-Anbindung

Für die Nutzung der fonial Cloud Telefonanlage in Verbindung mit Endgeräten wird eine entsprechend geeignete und ausreichend dimensionierte Internet-Anbindung benötigt. Die benötigte Bandbreite ist anhand der technischen Parameter (siehe Ziffer 3) durch den Kunden zu bestimmen und obliegt nicht der Verantwortung der fonial.

Neben den unter der Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen, muss die Internet-Anbindung folgende Anforderungen erfüllen:

  • Priorisierung der fonial Dienste gegenüber anderen Anwendungen;
  • der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Administrationszugriff für Endgeräte aus dem öffentlichen Internet verhindert wird.

9.3 Systemvoraussetzungen LAN-Infrastruktur

Für die Nutzung der fonial Cloud Telefonanlage in Verbindung mit Endgeräten wird eine geeignete LAN-Infrastruktur benötigt. Der benötigte Durchsatz der LAN-Komponenten ist anhand der technischen Parameter (siehe Ziffer 3) durch den Kunden zu bestimmen und obliegt nicht der Verantwortung von fonial.

10. Rufnummern

10.1 Rufnummernportierung

  • Beim Wechsel des Kunden von einem anderen Netzbetreiber können die bisherigen Rufnummern und Rufnummernblöcke beibehalten werden, vorausgesetzt der Kunde wechselt nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz („Portierung“). Auf die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“ der Bundenetzagentur wird hingewiesen. Hierzu füllt der Kunde das durch fonial bereitgestellte Portierungsformular pro Rufnummer bzw. Rufnummernblock ordnungsgemäß aus und sendet es unterschrieben an fonial. fonial führt sodann die Kündigung der zugehörigen Anschlüsse beim bisherigen Netzbetreiber im Auftrag des Kunden durch und koordiniert die Portierung der Rufnummern. fonial steht für den Kunden oder Dritte verursachte Verzögerungen bei der Rufnummernübertragung nicht ein.
  • Die Größe der durch Portierung zugewiesenen Durchwahlrufnummernblöcke kann später nicht erhöht werden. Soll ein bestehender Rufnummernblock von geografischen Rufnummern genutzt werden (indem dieser zu fonial portiert wird), reicht die Größe dieses Blocks jedoch nicht aus, so wird fonial weitere Rufnummern zuteilen, die jedoch in aller Regel den genutzten Rufnummernblock nicht fortsetzen.
  • Die Portierung von Rufnummern von einem anderen Anbieter zu fonial ist kostenlos.
  • fonial ist berechtigt, die Rufnummern des Kunden gegebenenfalls an einen anderen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber zu übertragen. Eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden im Falle eines Netzbetreiberwechsels besteht seitens fonial nicht.
  • Um für den Fall des Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernportierung einen möglichen Ausfall der Telekommunikationsdienstleistung auf einen Kalendertag zu beschränken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

    • Der Kunde muss den Vertrag über die Telekommunikationsdienstleisung fristgerecht gekündigt haben.
    • Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte vollständige und richtig ausgefüllte Portierungsauftrag muss spätestens sieben Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Datum des Vertragsendes bei fonial eingegangen sein.
    • Der Kunde muss zusätzlich die Verfahrensregelungen und die Fristen des aufnehmenden Providers einhalten.

10.2 Zuteilung einer neuen geografischen Rufnummer

  • Alternativ zur Portierung bestehender Rufnummern oder Rufnummernblöcke, kann fonial neue Einzelrufnummern oder neue geografische Rufnummernblöcke zuteilen. Dies führt fonial insbesondere dann durch, wenn der Kunde seine bestehende Rufnummer nicht beibehalten will oder der Kunde über keine Bestandsrufnummer verfügt.
  • Die Größe neu zugeteilter Rufnummernblöcke kann später nicht erhöht werden.

10.3 Ortsnetzbezug und Notruf

  • Der Kunde ist zur nomadischen Nutzung zugewiesener geografischer Rufnummern nur un-ter Beachtung der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur zur Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern berechtigt. Die Zuweisung einer geografischen Rufnummer an den Kunden und ihre spätere Nutzung ist nur zulässig, wenn der Kunde seinen Sitz in den Grenzen des betroffenen Ortsnetzbereiches hat. Zur Überprüfung dieses Ortsbezuges hat der Kunde fonial vor der Zuweisung der Rufnummer entsprechende Nachweise (Kopie Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, PIN-Brief) im Rahmen eines Verifikationsprozesses zu übermitteln. fonial ist berechtigt, bei der Zuweisung und der späteren Nutzung von geografischen Rufnummern die Einhaltung der Ortsnetzbereiche zu überprüfen und entsprechende Nachweise vom Kunden zu fordern.
  • Die fonial Cloud Telefonanlage unterstützt für geografische Rufnummern die Weiterleitung eines Notrufes zu der Einsatzzentrale, die dem vom Kunden angegebenen Standort am nächsten ist. Dies hat zur Folge, dass die Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Notarzt etc.) nach Absetzen eines Notrufs bei dem der Anrufende nicht mehr in der Lage ist, seinen tatsächlichen Standort anzugeben (so genannter „Röchelruf“), den angegebenen Standort anfahren. Nutzt der Kunde eine ihm zugewiesene Rufnummer an einem Standort, der vom angegebenen Standort abweicht (sog. "Nomadische Nutzung"), so hat dies zur Folge, dass die Einsatzkräfte vergeblich ausrücken. Zudem weist fonial den Kunden an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Absetzen von Notrufen bei einem Stromausfall nicht möglich ist. Die hierdurch entstehenden Risiken und Kosten sind vom Kunden zu tragen.

10.4 Eintrag im Telefonbuch

fonial leitet auf Wunsch des Kunden Stammrufnummer, Name und Adresse zur Eintragung in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbuch etc.) und zur Erteilung von telefonischen Auskünften weiter. Zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses werden kostenpflichtig aufgenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Veröffentlichung zwischen gedruckten und elektronischen Verzeichnissen zu wählen oder eine Veröffentlichung abzulehnen. Der Kunde entscheidet, ob über den kompletten Eintrag oder nur über die Rufnummer(n) Auskunft erteilt werden soll. fonial darf die vom Kunden für die entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse freigegebenen Daten auch Dritten (Netzbetreibern, Dienstleistern) zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen sowie der Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit der Eintragungen in andere Teilnehmerverzeichnisse übernimmt fonial keine Gewähr. Durch eine Erklärung gegenüber fonial kann der Kunde jederzeit Art und Umfang der Eintragung einschränken oder einer Veröffentlichung im Ganzen widersprechen.

10.5 Sonderrufnummern und Rufnummernsperren

  • Verbindungen zu Sonderdiensten werden durch fonial im Rahmen des rechtlich Zulässigen und der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Verbindungen zu so genannten offline gebillten Service-Rufnummern, d.h. Rufnummern bei denen der Anruferpreis durch den Diensteanbieter und nicht durch den Teilnehmernetzbetreiber oder die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, sind grundsätzlich gesperrt. Dies betrifft Verbindungen zum Service (0)12, Verbindungen zu Nutzergruppen 0181x bis 0189x und Verbindungen zu Premium Rate Diensten (09001, 09003, 09005 und 09009). Mit Ausnahme der Auskunftsdienste 11822, 11823, sind alle Verbindungen zu anderen Auskunftsdiensten gesperrt.
  • fonial behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Gruppen von Zielrufnummern oder spezielle Ländervorwahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt fonial dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
  • Auf Anfrage des Kunden sperrt fonial bestimmte Rufnummernblöcke. Die anschließende Freischaltung ist kostenpflichtig.

10.6 Rufnummernanzeige

Je nach Anbieter des Angerufenen (sowie dem für diesen Anruf eingesetzten Carrier) kann nicht immer gewährleistet werden, dass die übermittelte Rufnummer der eingestellten Rufnummer entspricht. Sollte ein eingesetzter Carrier die so genannten „User Provided Numbers“ nicht unterstützen, wird stattdessen dem Angerufenen die „Network Provided Number“ übermittelt. Diese entspricht der jeweiligen Stammrufnummer des Anrufers.

11. Change Requests

11.1 Umzug

Ein Umzug innerhalb eines Ortnetzes ist vom Kunden selbst durchzuführen, indem die VoIP-Endgeräte auf das dafür vorbereitete LAN gemäß den technischen Anforderungen aufgesteckt werden. Zusätzlich muss der Kunde fonial den neuen Standort mitteilen. Wenn der Kunde außerhalb eines Ortsnetzes umzieht, erfolgt zusätzlich die Zuweisung neuer Rufnummern seitens der fonial. Dafür muss der Kunde den Rufnummernbestellprozess in seinem fonial Kundenkonto anstoßen.

11.2 Konfigurationsänderungen im Kundenkonto

Änderungen im Kundenkonto, die laut Leistungsbeschreibung durch den Kunden selbst vorzunehmen sind, können ausnahmsweise, soweit technisch möglich, durch fonial kostenpflichtig und in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt werden. Die Änderungen werden durch fonial nur nach gesonderter Bestellung über das Kundenkonto durchgeführt. Die Berechnung erfolgt entsprechend den im Bestellprozess aufgeführten Einrichtungspaketpreisen. Der Kunde bleibt trotz der Unterstützung durch fonial für die Richtigkeit der Konfigurationsänderungen verantwortlich.

12 Sicherheitsmaßnahmen

Zur Abwehr und Vermeidung von Sicherheits- und Integritätsverletzungen sind aktuelle und bewährte technische und organisatorische Maßnahmen implementiert. Hierzu zählt etwa die Verwendung von Lösungen zur Abwehr von Viren und anderer Schadsoftware. Der Aufsichtsbehörde liegt ein Sicherheitskonzept des Carriers vor, das unbeanstandet ist.