Bei „Paralleles Klingeln“ handelt es sich um ein Leistungsmerkmal einer Telefonanlage, mit dem es möglich ist, dass mehrere Geräte bei dem gleichen Anruf gleichzeitig klingeln, bis das Gespräch an einem der Geräte angenommen wird. Die Funktion „Paralleles Klingeln“ kann durch die Definition einer Rufgruppe noch erweitert werden. So können z.B. alle Telefone einer Abteilung zu einer Rufgruppe zusammengefügt werden.