Wenn Sie Ihren Telefonanbieter wechseln wollen, möchten Sie in der Regel Ihre Rufnummer behalten. Schließlich kann eine Änderung der Rufnummer ziemlich viel Aufwand mit sich bringen: beispielsweise müssen Kontakte und Kunden über die Rufnummernänderung in Kenntnis gesetzt werden und sich umgewöhnen. Ob dann auch jeder die Informationen erhalten hat, der sie benötigt? Ganz nebenbei muss die Rufnummer auch an verschiedenen Orten geändert werden: im Telefonbuch, auf Visitenkarten, Flyern und der Website. Gerade bei Drucksachen können hier zum Teil hohe Kosten entstehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: eine Änderung der Rufnummer kann lästig sein. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, seine Rufnummer bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Damit die Rufnummernmitnahme reibungslos verläuft, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zum Thema gesammelt.
Grundsätzlich hat jeder Kunde eines Telefonanbieters einen Rechtsanspruch darauf, die eigene(n) Rufnummer(n) bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen - das sagt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Ausnahmen: Wenn Sie Ihr Ortsnetz wechseln, verlieren Sie den Anspruch auf die Nutzung der Rufnummer. Sie benötigen dann neue Rufnummern aus Ihrem neuen Ortsnetz. Auch dies ist von der Bundesnetzagentur so vorgeschrieben.
Ein Anbieterwechsel liegt vor, wenn der Kunde einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und der Vertrag mit dem Alt-Anbieter beendet ist.
Portierungen werden beim neuen Anbieter beauftragt. Dieser stimmt sich mit dem alten Anbieter ab und nennt einen Termin für die Portierung der Rufnummer. Die technische Aktivierung der Rufnummer erfolgt am Portierungstag und dauert in der Regel nicht länger als einen Kalendertag, sodass, wenn überhaupt, nur mit einer kurzen Unterbrechung gerechnet werden muss.
Um eine möglichst reibungslose Portierung zu gewährleisten, können Sie im Vorfeld bereits einige Vorkehrungen treffen:
Wenn Sie Ihre Rufnummer von Ihrem jetzigen Anbieter zu fonial umziehen möchten, dann gehen Sie wie folgt vor:
Vor Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 haben vereinzelte Anbieter bis zu 30 € für den Aufwand des Rufnummernexports berechnet. Seit Ende 2021 ist die Rufnummernmitnahme jedoch kostenlos, unabhängig davon, ob der Vertrag bereits zuvor abgeschlossen wurde. Nichtsdestotrotz sollten Sie die Portierung mit ausreichend Vorlaufzeit beauftragen, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Natürlich können Sie auch Ihre Handynummer bei einem Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen - egal, ob es sich um einen Festvertrag oder Prepaid-Vertrag handelt. Im Gegensatz zu Festnetzrufnummern müssen Sie bei Ihrer Mobilfunknummer den Vertrag nicht vor der Portierung beenden. Auch hier gilt seit dem 1. Dezember 2021, dass Sie Ihre Rufnummer ohne eine zusätzliche Gebühr zum neuen Anbieter mitnehmen können. Wenn Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer beantragen, müssen Sie auch hier auf die Richtigkeit Ihrer Daten und deren Übereinstimmung mit denen in Ihrem alten Vertrag achten.
Wenn Sie Ihre Prepaid-Nummer behalten möchten, müssen Sie zusätzlich eine Verzichtserklärung zur Freigabe Ihrer Rufnummer bei Ihrem alten Anbieter abgeben. In diesem Fall entfällt jedoch das Restguthaben, dass Sie zum Zeitpunkt der Mitnahme der Rufnummer noch auf Ihrer Karte haben.
Sie können Ihre Mobilfunknummer auch nach Vertragsende bei Ihrem vorherigen Anbieter noch mitnehmen. Sie haben nach der Kündigung bzw. Vertragsende 90 Tage Zeit, um die Mitnahme der Rufnummer aus Ihrem alten Vertrag zu beantragen.
Bitte beachten: Bei fonial können lediglich Festnetzrufnummern portiert werden.